AGB

  1. AGB

    Allgemeine Reisebedingungen

    Diese allgemeinen Reisebedingungen der Agency InterBohemia s.r.o. für Unterkunftsvermittlung regeln die gegenseitige Vertragsbeziehung zwischen den Kunden (Privatpersonen und Rechtspersonen) und der Agency InterBohemia s.r.o. (im weiteren IB genannt) im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Tschechischen Republik und sind für alle beteiligten Parteien verbindlich.

    § 1 – Eingangsbestimmungen

    IB gewährt ihren Vermittlungsdienst allen Kunden. Personen jünger als 18 Jahre können die Dienstleistungen nur in Begleitung von erwachsenen Personen (18 Jahre und älter) nutzen. Das Vertragsverhältnis zwischen IB und dem Kunden ergibt sich gemäß dem Bestellschreiben. Hierfür gilt das ordnungsgemäß ausgefüllte „Bestellformular“. Der Kunde, der den Aufenthalt bestellt und das Bestellformular ausgefüllt hat, haftet auch für vertragliche Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern während des ganzen Aufenthaltes.

    § 2 -Saisonzeiten

    Die Sommersaison beginnt Anfang Mai und läuft bis Ende Oktobers. In der Hochsaison (Juli, August) können Objekte nur für mindestens eine Woche (Samstag – Samstag) vermietet werden. In der Nebensaison (Mai, Juni, September, Oktober) können Objekte auch für einen kürzeren Zeitraum vermietet werden. Die Wintersaison läuft von Anfang November bis Ende April. Hochsaison ist zu Silvester, Weihnachten, im Februar und im März. Nebensaison ist zu allen anderen Winterterminen. Winteraufenthalte (Silvester, Weihnachten) können spezifische Termine haben.

    § 3 – Mietdauer

    Beginn der Vermietung ist der im Vermietungsvertrag vereinbarte Tag der Ankunft in der Unterkunft zwischen 15 und 18 Uhr, Ende der Vermietung ist der im Vermietungsvertrag vereinbarte letzte Tag der Objektvermietung mit Abfahrt bis 10 Uhr.

    § 4 – Abschluss des Vermittlungsvertrages und Bezahlung

    Die Anmeldung kann über elektronische Medien (E-Mail), schriftlich, per Fax oder persönlich vorgenommen werden. Der aktuelle Stand der Objekt-Belegung ist auf den Internetseiten aufgelistet. Im Falle, dass das gewünschte Objekt frei ist, wird IB dem Kunden eine Rechnung über die gewünschte Leistung zur Bezahlung zusenden. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Preises und die Buchungsgebühr und eventuelle Versicherungsgebühr müssen spätestens innerhalb von 3 Wochentagen ab Rechnungsdatum zu Gunsten der IB (bzw dem Bankkonto von InterBohemia) erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass es nötig ist, den Zahlungstermin einzuhalten, weil wir erst nach dem Anzahlungsempfang bei IB das Objekt verbindlich buchen. Nichtbezahlung zu dem in der Rechnung gesetzten Termin, wird für eine Abbestellung gehalten, und das Objekt wird wieder als Angebot für andere Kunden freigegeben. Wenn die Anzahlung erfolgt ist, wird der Auftrag für IB zu einem festen Auftrag, und der Kunde verpflichtet sich damit zur Einhaltung der allgemeinen IB Reisebedingungen. Nach der Restzahlung des Preises, die spätestens 8 Wochen (56 Kalendertage) vor Beginn des Aufenthaltes fällig ist, werden ein Voucher und die Wegbeschreibung zum Objekt, gegebenenfalls weitere wichtige Informationen an den Kunden versandt, und zwar so, dass alles dem Kunden spätestens 15 Tage vor Beginn des Aufenthaltes zur Verfügung steht. Falls die Restzahlung nicht zu dem gesetzten Termin nachgezahlt wird, wird dies als Storno betrachtet, und die Rücktrittbedingungen werden wirksam.

    § 5 – Preise

    Die Gesamtpreise der Unterkünfte sind je nach Objekt-Attraktivität, seiner Umgebung, Objektausstattung und Preisanforderungen des Eigentümers festgelegt. Die Preise im Internetkatalog sind meistens pro Objekt/Woche und mit der Maximalanzahl der Personen des Objektes festgesetzt. Die Preise sind inklusive der IB Provision angegeben. Die Buchungsgebühr beträgt 30 EUR und ist im Unterkunftspreis nicht inbegriffen. Folgende Beträge sind in den Unterkunftspreisen nicht enthalten:

    • Reisekosten und Parkgebühren
    • Buchungsgebühr 30 EUR
    • Reiseversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung 25 EUR pro Buchung während alle mitreisende Personen versichert sind (pflichtig). Dieser Satz gilt für Personen mit Wohnsitz ausser der Tschechischen Republik.
    • Kurtaxe der Gemeindebehörde (im Durchschnitt 0,50 EUR pro Person/Tag)
    • Preis für Strom-, Gasverbrauch und andere Heizstoffe
    • Haustiergebühr (20 EUR pro Hund/Woche)

    § 6 – Reiseversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung

    Für Aufenthalte im Gebiet der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik

    AIB InterBohemia bietet allen Kunden eine Reiseversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung und das für die ganze Gruppe und die ganze Länge des Aufenthalts. Diese Versicherung ist obligatorisch und wird dem Klienten in der nieder angegebenen Höhe zu dem Mietpreis aufaddiert und soll zusammen mit der Anzahlung bezahlt werden.

     

    Ich erkläre hiermit, dass ich mit der Formulierung „der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft UNIQA für Reiseversicherung“ mit „der Formulierung der Vertragsklauseln und mit den Versicherungsbeträgen“ für die einzelnen Arten der Versicherung, bekannt gemacht wurde, und dass ich mit diesen einverstanden bin.

    A/ Für Personen, die einen permanenten Aufenthalt und Gesundheitsversicherung in der Tschechischen Republik haben:

    1) Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik:

    • Tod als Folge eines Unfalls bis maximal CZK 50.000,-
    • Bleibende Behinderung bis maximal CZK 100.000,-
    • Haftung für Schäden am Wohlsein und Sachen dritter Personen bis maximal CZK 1.000.000,-
    • Stornierung der Reise – 80 % der Stornogebühr bis maximal CZK 15.000,-

    Die Gebiets-Gültigkeit der Versicherung einbezieht nur Versicherungsfälle die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik entstanden sind und das nur während der Dauer der Vermietung (beginnend mit dem Tag der Ankunft um 00 Uhr und endend mit dem Tag der Abfahrt um 24 Uhr).

    Versicherungsbetrag: CZK 199,- pro Gruppe und Aufenthalt.

    2) Auf dem Gebiet der Slowakischen Republik:

    • Versicherung von medizinischen Kosten und Assistenzdiensten bis maximal CZK 2.000.000,-
    • Tod als Folge eines Unfalls bis maximal CZK 50.000,-
    • Bleibende Behinderung bis maximal CZK 100.000,-
    • Haftung für Schäden am Wohlsein und Sachen dritter Personen bis maximal CZK 1.000.000,-
    • Stornierung der Reise – 80 % der Stornogebühr bis maximal CZK 15.000,-

    Versicherungsbetrag: CZK 199,- pro Gruppe und Aufenthalt.

    3) Außerhalb der Tschechischen Republik und Slowakischen Republik im Rahmen von Europa:

    • Versicherung von medizinischen Kosten und Assistenzdiensten bis maximal CZK 2.000.000,-
    • Tod als Folge eines Unfalls bis maximal CZK 150.000,-
    • Bleibende Behinderung bis maximal CZK 300.000,-
    • Haftung für Schäden am Wohlsein und Sachen dritter Personen bis maximal CZK1.000.000,-
    • Gepäckversicherung bis maximal CZK 10.000,-
    • Stornierung der Reise – 80 % der Stornogebühr bis maximal CZK 10.000,-

    Versicherungsbetrag: CZK 499,- pro Gruppe und Aufenthalt.

    B/ Für Personen, die einen permanenten Aufenthalt und Gesundheitsversicherung außerhalb der Tschechischen Republik haben:

    Die vereinbarte Versicherung schließt die Abdeckung von Versicherungsfällen bis zu Höhe folgender Versicherungs-Beträge (pro Person) für Aufenthalte ein:

    • Versicherung von medizinischen Kosten und Assistenzdiensten bis maximal CZK 2.000.000,-
    • Tod als Folge eines Unfalls bis maximal CZK 150.000,-
    • Bleibende Behinderung bis maximal CZK 300.000,-
    • Haftung für Schäden am Wohlsein und Sachen dritter Personen bis maximal CZK1.000.000,-
    • Stornierung der Reise – 80 % der Stornogebühr bis maximal CZK 10.000,-

    Als ein Bonus wird die Versicherungsdeckung in der Slowakischen Republik mit Gepäckversicherung ergänzt, in der Höhe von CZK 10.000,- (ohne die Versicherungskosten aufzuaddieren).

    Versicherungsbetrag: CZK 499,- pro Gruppe und Aufenthalt.

    Allgemeines:

    Bei jedem Versicherungsfall muss die versicherte Person, bzw. der Versicherungsvermittler zuerst das entstandene Problem mit der Gesellschaft Agency InterBohemia s.r.o besprechen. Folglich ist es nötig ohne jegliche unnötige Verzögerung das ausgefüllte Formular „ Formular für Schadenmeldung“ an die Adresse: Agency InterBohemia s.r.o, Lannova třída 10, 370 01 České Budějovice, Tschechische Republik

    Leistung von Versicherungsfällen verläuft immer in Übereinstimmung mit Versicherungsbedingungen für Reiseversicherung der Versicherungsgesellschaft UNIQA. Der Verweis an die Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft  UNIQA.

     

    § 7 – Anweisungen zur Unterkunft

    Beginn der Objektvermietung ist am Tag Ankunftstag (Samstag) zwischen 15 und 18 Uhr. Es ist notwendig diesen Termin einzuhalten, da wir ansonsten eine ordentliche übergabe des Objektes nicht garantieren können und da ansonsten die Rücktrittsbedingungen wirksam werden. Bei der übergabe des Objektes wird der Kunde mit dem Objekt und seinem Inventar durch den Vermieter oder Hausverwalter bekannt gemacht und die Schlüssel überreicht. Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution in Höhe von 150 EUR (sofern nicht anders angegeben) pro Woche zu fordern.Für Gruppen von mehr als 4 Personen in der Alterskategorie bis 28 Jahre gilt die Kaution in der Höhe von 100 EUR pro Persone.

    Bettwäsche ist im Preis inbegriffen (soweit es in der Objektbeschreibung nicht anders aufgeführt ist), Handtücher und Geschirrtücher sind vom Kunden mitzubringen. Die Unterkunft ist nur für die im Voucher angeführte Personenzahl erlaubt, und in keinem Fall darf die für das Objekt angegebene Personen-Höchstzahl überschritten werden. Das bezieht sich auch auf das zum Objekt gehörende Grundstück. Sollten in dem Objekt oder auf dem zum Objekt gehörenden Grundstück mehr Personen, als erlaubt, einquartiert werden, hat der Vermieter oder Hausverwalter das Recht, den Aufenthalt sofort und ersatzlos zu kündigen. Im Falle, dass Haustiere prinzipiell erlaubt sind, kann ohne Absprache max. ein Haustier (z.B. ein Hund) mitgebracht werden. Zum Mitbringen weiterer Tiere muss immer im Voraus nachgefragt werden. Die Gebühr in Höhe von 20 EUR/Hund/Woche bezahlt der Kunde direkt dem Vermieter. Anforderungen für eine Haustier-Unterkunft müssen im Auftrag mit aufgeführt sein. Wir weisen darauf hin, dass in einigen Objekten der Brunnen die einzige Wasserquelle ist (manchmal nur mit Nutzwasser), und besonders an warmen Sommertagen ist es notwendig, Wasser einzusparen. Die Objekte sind nach dem Geschmack des Eigentümers und nach dessen Finanzmöglichkeiten ausgestattet. Bodentreppen können in einigen Objekten sehr steil sein, und im Dachboden gibt es häufig Schrägdecken. Schwimmbecken, die an einigen Objekten zur Verfügung stehen, kann man gewöhnlich im Juni, Juli, August und September benutzen. Während des Aufenthaltes ist „die Hausordnung“ des jeweiligen Objektes so einzuhalten, wie der Vermieter sie festgesetzt hat. Folgende allgemeine Grundsätze gelten für alle Objekte:

    • Möbel und andere Ausstattung im Objekt dürfen nicht verschoben oder aus dem Objekt transportiert werden,
    • beim Weggehen muss das Objekt gut abgeschlossen werden,
    • nach bester Möglichkeit Wasser und Energie einsparen,
    • für das anvertraute fremde Eigentum ordnungsmäßig zu sorgen,
    • die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr nicht stören,
    • Ordnung halten, Abfälle am dazu bestimmten Ort zu lagern.

    Das Objekt muss am Samstag um 10 Uhr ordentlich aufgeräumt und in demselben Zustand, wie bei der übernahme vorgefunden, verlassen werden. Ansonsten wird der Eigentümer oder der Hausverwalter Ersatz für das Saubermachen des Objektes fordern. Der Vermieter wird den Zustand des Objektes und die Ausstattung überprüfen. Soweit alles in Ordnung ist, wird der Kautionsbetrag an den Kunden zurückerstattet.

    § 8 – Rücktritt

    a) Rücktritt – seitens des Kunden
    Jede Rücktrittserklärung zum Aufenthalt muss schriftlich und absolut eindeutig erfolgen (Brief, Fax, E-Mail). Maßgeblich ist das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei IB. Rücktrittserklärungen, die nach der Arbeitszeit (zwischen 15.30 und 24 Uhr und am Wochenende) zugestellt wurden, werden als am nächsten Arbeitstag zugestellt betrachtet. Wenn der Kunde von einem verbindlich gebuchten Aufenthalt Abstand nimmt, erhebt IB Rücktrittsgebühren. Rücktrittsgebühren werden in Abhängigkeit von der restlichen Zeit bis zum Beginn des Aufenthalts (der Tag des Aufenthaltbeginns ist nicht eingerechnet) erhoben und betragen in der Regel pauschal:

    • bis zu 42 Tagen vor Aufenthaltsbeginn – 30 % des Reisepreises,
    • ab 42. bis zu 28. Tagen vor Aufenthaltsbeginn – 50 % des Reisepreises,
    • ab dem 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn – 100 % des Reisepreises.

    Im Falle, dass der Kunde einen Ersatzmieter stellt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Nach Annahme einer Rücktrittserklärung zum gebuchten Aufenthalt bei mehr als 28 Tagen vor dem Aufenthaltsbeginn wird die entsprechende anteilige Summe des bereits bezahlten Aufenthaltpreises dem Kunden zurückerstattet. Die Buchungsgebühr wird nicht zurückerstattet.

    b) Rücktritt – seitens der Agentur (IB)
    IB kann vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, im Fall eines seriösen und unvorsehbaren Umstandes (z.B. Naturkatastrophe, Katastrophe, andere unvorhergesehene Vorfälle), wenn die Durchführung des Aufenthaltes erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall wird IB dem Kunden im Rahmen der Möglichkeiten ein entsprechendes Ersatzobjekt anbieten. Wenn es nicht möglich ist, ein entsprechendes Ersatzobjekt anzubieten, oder der Kunde das Ersatzangebot ablehnt, so wird der Aufenthaltspreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

    § 9 – Leistungsänderungen

    Änderung des Kundennamens, änderung der Personenzahl (falls die maximale, für das Objekt erlaubte Personenzahl nicht überschritten wird), nachträgliche Wünsche zur Hundehaltung oder zur Bereitstellung eines Kinderbettes sind gebührenfrei. Änderungen zur Objektauswahl und Terminänderungen kosten 30 EUR. Diese änderungen können bis spätestens 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn (56 Monatstage) vorgenommen werden.

    § 10 – Haftung für Schäden

    Der Kunde nutzt das Objekt während des Aufenthaltes auf eigene Gefahr. IB übernimmt keine Gewähr für Verletzungen, Beschädigungen und Zerstörung der Mietsache (Haftung für Schäden, die an Gesundheit oder Vermögen der dritten Person ausgelöst wurden), den Verlust oder die Entwendung von Vermögen, sowie für Schäden durch Naturkatastrophen, Terrorattacken, Streiks, Gewalttätigkeit aller Art oder durch andere unvorsehbare Situationen bedingt. Der Kunde ist voll verantwortlich für die durch den Kunden oder andere beteiligte Personen verschuldeten Schäden an dem jeweiligen Objekt, der Ausstattung und dem Equipment. Der Kunde ist verpflichtet, jeden verschuldeten Schaden dem Vermieter oder Hausverwalter anzugeben und zu vergüten (spätestens am Abreisetag).

    § 11 – Reklamationen

    Der Kunde hat das Recht, eventuelle im Objekt festgestellte Mängel bei dem Vermieter oder Hausverwalter, der für den Zustand des Objekts Haftung übernimmt, zu beanstanden. Es handelt sich vor allem um Hardwaremängel (Energiebelieferung, Wasser, Heizung u. ä.) und Objektausstattung, die im Widerspruch zu dem Angebot steht. Der Vermieter oder der Hausverwalter ist verpflichtet, ohne unnötigen Verzug Abhilfe zu schaffen, ansonsten ist der Kunde berechtigt, bei Abfahrt Anspruch auf Ermäßigung zu erheben. über die Reklamationen des Kunden muss ein Protokoll mit äußerung beider Parteien aufgenommen werden. Reklamationen (die Beschwerden), die nicht im Zeitrahmen des Aufenthaltes gelöst werden, kann der Kunde schriftlich an IB senden, und zwar spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Ende des Aufenthaltes, sonst werden sie nicht berücksichtigt werden. IB hat keinen Einfluss auf Sportmöglichkeiten, Urlaubs- und kulturelle Betätigungsmöglichkeiten in der Umgebung, auf Betriebszeiten und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen, und kann dafür keine Verantwortung übernehmen. Dies betrifft auch Geschäfte und Gaststätten. Die Daten, die in den Objektbeschreibungen aufgeführt sind, sind nur informativ.

    § 12 – Schlussbestimmungen

    Diese allgemeinen Reisebedingungen sind gültig ab dem 1.9.2010.

    Ich stimme zu, kommerzielle Nachrichten auf meine E-Mail-Adresse in der Bestellung des Aufenthaltes genannten zu bekommen(die  kommerzielle Nachrichten  senden wir max.6x pro Jahr)

    Der Kunde bestätigt, dass er den Wortlaut der allgemeinen Reisebedingungen zur Kenntnis genommen hat, versteht und in vollem Umfang akzeptiert. Er bestätigt Obenstehendes mit dem Absenden des Auftrages, mit der überweisung der Buchungsgebühr und der Anzahlung des Aufenthaltspreises zu Gunsten der IB.

  2. In Hluboká nad Vltavou am 1.1.2021 Ihr Team der Agency InterBohemia s.r.o.

Wer ist InterBohemia

Wir haben mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Vermietung von Ferienhäuser und Ferienwohnungen! Unsere Spezialisierung liegt auf der Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen in der ganzen Tschechischen Republik, eine Minderheit der Ferienhäuser befindet sich auch in der Slowakei. 1990 begannen wir als niederländisches Unternehmen, das hauptsächlich Kunden aus den Benelux-Ländern, Deutschland und Großbritannien Unterkünfte in der Tschechischen Republik anbot. Im Laufe der Jahre fand die Umwandlung von einem niederländischen Unternehmen in ein tschechisches statt, als wir uns erfolgreich zu einer mittelständischen Organisation entwickelt haben, die ein qualitativ hochwertiges Produkt von mehreren hundert Ferienhäusern und -wohnungen mit Webseiten in vier Sprachversionen anbietet. Neben der Tschechischen Republik haben wir auch Kunden aus Deutschland, Holland und anderen europäischen Ländern.

Wer ist InterBohemia